Abholung und Rückgabe
Kommissionsaufträge für private Veranstaltungen und Feierlichkeiten bieten wir derzeit ausschließlich zur Selbstabholung und Rückgabe in Eigenregie an. Eine Anlieferung ist aktuell nicht möglich.
Mindestumsatz
Für Kommissionsaufträge gilt ein Mindest-Getränkeumsatz von 295,00 €.
Miet- und Festzubehör wie Kühlwagen, Garnituren, Gläser, Stehtische oder Zapfanlagen zählt nicht zum Mindestumsatz.
Rückgabe nicht benötigter Getränke
Nicht benötigte Getränke können zurückgegeben werden, sofern es sich um volle und sortenreine Kisten handelt.
Angebrochene oder gemischte Kisten können leider nicht zum Warenwert gutgeschrieben werden. Bei der Rückgabe werden diese automatisch als Leergut erfasst und entsprechend verrechnet. Eine gesonderte Aufbewahrung oder Bereitstellung zur späteren Abholung erfolgt nicht.
Getränkemengen
Die endgültigen Mengen sollten idealerweise erst etwa zwei Wochen vor Ihrer Veranstaltung festgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich Gästezahl, Wetter und sonstige Gegebenheiten meist deutlich besser einschätzen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie dann gerne mit einer unverbindlichen Mengenempfehlung aus unserer Erfahrung.
Festzubehör und Mietartikel
Kühlwagen, Zapfanlagen und weiteres Festzubehör sind nur begrenzt verfügbar. Eine frühzeitige Reservierung ist daher empfehlenswert.
Für bereits reserviertes Mietgut gelten folgende Stornierungskosten:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
- danach: 100 % des Mietpreises
Preise und Angebot
Ihre Anfrage ist zunächst unverbindlich. Nach unserer Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls ein individuelles, freibleibendes Angebot. Aufgrund möglicher Preisänderungen bei Herstellern und Lieferanten können sich Preise bis zur endgültigen Bestellung noch verändern.
Anzahlung
Bei Kommissionsaufträgen wird eine Anzahlung erhoben. Diese kann vorab per Überweisung oder bei uns vor Ort in bar bzw. per EC-Karte entrichtet werden.
Anlieferung und Abholung
Ob eine Anlieferung möglich ist, prüfen wir individuell anhand von Veranstaltungsort, Termin, Umfang und unseren verfügbaren Kapazitäten. Alternativ kann der Kommissionsauftrag zur Selbstabholung und Rückgabe in Eigenregie bereitgestellt werden.
Mindestumsatz
Für Kommissionsaufträge gilt ein Mindest-Getränkeumsatz von 295,00 €.
Miet- und Festzubehör wie Kühlwagen, Garnituren, Gläser, Stehtische oder Zapfanlagen zählt nicht zum Mindestumsatz.
Rückgabe nicht benötigter Getränke
Nicht benötigte Getränke können zurückgegeben werden, sofern es sich um volle und sortenreine Kisten handelt.
Angebrochene oder gemischte Kisten können leider nicht zum Warenwert gutgeschrieben werden. Bei der Rückgabe werden diese automatisch als Leergut erfasst und entsprechend verrechnet. Eine gesonderte Aufbewahrung oder Bereitstellung zur späteren Abholung erfolgt nicht.
Getränkemengen
Die endgültigen Mengen sollten idealerweise erst etwa zwei Wochen vor Ihrer Veranstaltung festgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich Gästezahl, Wetter und sonstige Gegebenheiten meist deutlich besser einschätzen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie dann gerne mit einer unverbindlichen Mengenempfehlung aus unserer Erfahrung.
Festzubehör und Mietartikel
Kühlwagen, Zapfanlagen und weiteres Festzubehör sind nur begrenzt verfügbar. Eine frühzeitige Reservierung ist daher empfehlenswert.
Für bereits reserviertes Mietgut gelten folgende Stornierungskosten:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
- danach: 100 % des Mietpreises
Preise und Angebot
Ihre Anfrage ist zunächst unverbindlich. Nach unserer Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls ein individuelles, freibleibendes Angebot. Aufgrund möglicher Preisänderungen bei Herstellern und Lieferanten können sich Preise bis zur endgültigen Bestellung noch verändern.
Anzahlung
Bei Kommissionsaufträgen wird eine Anzahlung erhoben. Diese kann vorab per Überweisung oder bei uns vor Ort in bar bzw. per EC-Karte entrichtet werden.